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   OVG Niedersachsen, 02.02.2007 - 7 ME 11/07   

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https://dejure.org/2007,15012
OVG Niedersachsen, 02.02.2007 - 7 ME 11/07 (https://dejure.org/2007,15012)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 02.02.2007 - 7 ME 11/07 (https://dejure.org/2007,15012)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 02. Februar 2007 - 7 ME 11/07 (https://dejure.org/2007,15012)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Zu den Voraussetzungen der Ermessensausweisung eines Nicht-EU-Ausländers, der nicht geringfügig gegen Strafvorschriften verstoßen hat, hier insbesondere zur Bedeutung einer Aussetzung der Freiheitsstrafe zur Bewährung für die behördliche Einschätzung der ...

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 6 Abs. 2 Freizügigkeitsgesetz/EU ; § 11 Abs. 1 AufenthG; § 55 Abs. 1 AufenthG; § 177 Abs. 1 StGB; § 177 Abs. 2 Nr. 1 StGB
    Voraussetzungen einer aufenthaltsbeendenden Maßnahme bei strafrechtlichen Auffälligkeiten; Voraussetzungen der Erteilung oder Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis; Ausweisungsmöglichkeit eines die Grundfreiheit der Freizügigkeit genießenden Unionsbürgers; Ausweisung aus ...

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    VwGO § 80 Abs. 5; AufenthG § 11 Abs. 1 S. 1; AufenthG § 11 Abs. 1 S. 2; VwGO § 80 Abs. 1 S. 1; AufenthG § 84 Abs. 2 S. 1; AufenthG § 55 Abs. 2 Nr. 2
    D (A), Verlängerung, Aufenthaltserlaubnis, Wirkungen der Ausweisung, Sperrwirkung, Ausweisung, Suspensiveffekt, vorläufiger Rechtsschutz (Eilverfahren), Ermessensausweisung, geringfügiger Verstoß gegen Rechtsvorschriften, Nötigung, Vergewaltigung, Ermessen, ...

  • Judicialis

    AufenthG § 4 Abs. 3 S. 1; ; AufenthG § 11 Abs. 1 S. 2; ; AufenthG § 55 Abs. 1; ; AufenthG § 55 Abs. 2 Nr. 2; ; AufenthG § 55 Abs. 3; ; AufenthG § 84 Abs. 2 S. 1; ; StGB § 56

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Aufenthaltserlaubnis, Ablehnung der Verlängerung, Ausweisung, Ermessensausübung, Strafaussetzung, Bewährung, Wiederholungsgefahr, Wahrscheinlichkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Voraussetzungen einer aufenthaltsbeendenden Maßnahme bei strafrechtlichen Auffälligkeiten; Voraussetzungen der Erteilung oder Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis; Ausweisungsmöglichkeit eines die Grundfreiheit der Freizügigkeit genießenden Unionsbürgers; Ausweisung aus ...

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 19.03.1990 - 1 B 27.90

    Bindung der Ausländerbehörde an strafrichterliche Prognoseentscheidungen -

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 02.02.2007 - 7 ME 11/07
    Je größer und folgenschwerer die zu erwartenden Schäden sind, desto geringer braucht die Wahrscheinlichkeit des Schadenseintritts zu sein (BVerwG, Beschl. v. 19. März 1990 - 1 B 27.90 -, Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 122).

    Die davon zu Lasten des Antragstellers unter gründlicher Würdigung der Gesamtumstände abweichende behördliche Beurteilung steht mit der strafgerichtlichen Begründung damit maßstäblich nicht einmal in Widerspruch (vgl. ähnlich BVerwG, Beschl. v. 19. März 1990, a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 09.07.2003 - 11 S 420/03

    Ermessensausweisung - Schadensausmaß - Wiederholungswahrscheinlichkeit

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 02.02.2007 - 7 ME 11/07
    Sie greift erst dann nicht mehr ein, wenn bei Anwendung praktischer Vernunft Verfehlungen nicht mehr in Rechnung zu stellen sind, d.h. wenn das von dem Ausländer ausgehende Risiko bei Würdigung aller Umstände des Einzelfalls letztlich kein anderes ist, als es "bei jedem Menschen mehr oder weniger besteht" (VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 9. Juli 2003 - 11 S 420/03 -, juris Rn. 26 m.w.N.).

    Da nach dem oben Ausgeführten (VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 9. Juli 2003, a.a.O.) dafür bereits die entfernte Möglichkeit ausreicht, kann nicht beanstandet werden, dass Antragsgegnerin und dieser folgend das Verwaltungsgericht in diesem Sinne eine Wiederholungsgefahr angenommen und damit das Ausweisungsermessen unter diesem Gesichtspunkt sachgerecht ausgeübt haben.

  • BVerwG, 27.10.1978 - 1 C 91.76

    Aufenthaltsgesetz/EWG

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 02.02.2007 - 7 ME 11/07
    Zwar trifft es zu, dass die vom Verwaltungsgericht angeführte Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 27. Oktober 1978 - 1 C 91.76 - (BVerwGE 57, 61) nur unvollständig interpretiert wird, wenn man ihr lediglich entnimmt, dass die Ausländerbehörde an die Prognose des Strafrichters "nicht gebunden" sei.
  • VGH Baden-Württemberg, 28.11.1991 - 1 S 2601/91

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen Versagung der Aufenthaltserlaubnis; kurzfristige

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 02.02.2007 - 7 ME 11/07
    Da die Antragsgegnerin die Ablehnung der Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis mit der daraus folgenden Ausreisepflicht allein mit dem Vorliegen der Ausweisungsvoraussetzungen begründet hat, ist die Rechtmäßigkeit der Ausweisung, obgleich nicht direkt Verfahrensgegenstand, hier inzident als Vorfrage zu prüfen (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 28. November 1991- 1 S 2601/91 -, juris, Rn. 8).
  • OVG Niedersachsen, 01.02.2018 - 13 ME 289/17

    § 50 Abs. 5 AufenthG als taugliche Rechtsgrundlage für die Anordnung der

    Ein Ausnahmefall, in dem sich diese Fragen mit Blick auf das Gebot effektiven Rechtsschutzes nach Art. 19 Abs. 4 GG stellen könnten (vgl. hierzu Niedersächsisches OVG, Beschl. v. 20.3.2012 - 8 ME 204/11 -, juris Rn. 4; Bayerischer VGH, Beschl. v. 12.5.2009 - 19 CS 09.934 -, juris Rn. 4 f.; Niedersächsisches OVG, Beschl. v. 2.2.2007 - 7 ME 11/07 -, juris Rn. 7 f. jeweils m.w.N.), ist hier nicht gegeben.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 22.06.2009 - 2 M 86/09

    Kein Bleiberecht für die Dauer des Verfahrens auf Erteilung einer

    Die Rechtmäßigkeit der Ausweisung ist allerdings, auch wenn sie nicht direkt Verfahrensgegenstand ist, inzident als Vorfrage zu prüfen, wenn unter alleiniger Berufung auf eine wirksam verfügte Ausweisung die Erteilung eines Aufenthaltstitels abgelehnt wird und so die Ausweisung mittelbar vollzogen würde (vgl. NdsOVG, Beschl. v. 02.02.2007 - 7 ME 11/07 -, Juris; Funke-Kaiser in: GK-AufenthG, II - § 84 RdNr. 26).
  • VG Hamburg, 12.05.2009 - 10 K 447/08

    Voraussetzungen der Ausweisung eines Ausländers, der über einen besonderen

    Die Anforderungen an die Wahrscheinlichkeit neuer Beeinträchtigungen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung sind um so geringer, je schwerer die zu besorgende Beeinträchtigung wiegt, je schwerer also die bei einer erneuten Straftatbegehung zu erwartenden Schäden sind (z.B. OVG Hamburg, Beschl. v. 04.05.2001, 3 Bs 239/00, juris, m.w.N.; OVG Lüneburg, Beschl. v. 02.02.2007, 7 ME 11/07, juris; vgl. auch Discher , in: GK-AuslR, Stand Juli 2005, II-Vor §§ 53 ff. Rn. 1148).
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